Pflichtinformationen bei der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen

 

1. Angaben zu dem Zahlungsinstitut
Markant European Payment Services GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Offenburg, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgericht Freiburg i. Br. unter der Nummer HRB 719905 eingetragen.

Adresse:

Markant European Payment Services GmbH
Hanns-Martin-Schleyer-Str. 2, 77656 Offenburg, Deutschland
Tel. + 49 781 616-0
Fax + 49 781 616-166
Web: www.markant-payment.com
E-Mail: info@markant-payment.com

Markant European Payment Services GmbH ist als Zahlungsinstitut von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, Deutschland (BaFin) zugelassen und wird von dieser als zuständiger Behörde beaufsichtigt.
Markant European Payment Services GmbH ist im offiziellen Zahlungsinstituts-Register der BaFin für zugelassene Zahlungsinstitute gelistet und unter der Registernummer 156454 eingetragen.
Link zum Register: https://portal.mvp.bafin.de/database/ZahlInstInfo/

 

2. Wesentliche Merkmale des Zahlungsdienstes

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung der im Folgenden genannten erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste im Inland sowie im europäischen Ausland, einschließlich aller damit zusammenhängender Nebenleistungen:

 

  • Die Gesellschaft erbringt die Ausgabe von Zahlungsinstrumenten sowie die Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen (Akquisitionsgeschäft) nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz („ZAG“).
  • Die Gesellschaft erbringt Dienste, bei denen ohne Einrichtung eines Zahlungskontos auf den Namen des Zahlers oder des Zahlungsempfängers ein Geldbetrag des Zahlers nur zur Übermittlung eines entsprechenden Betrags an einen Zahlungsempfänger oder an einen anderen, im Namen des Zahlungsempfängers handelnden Zahlungsdienstleister, entgegengenommen wird oder bei dem der Geldbetrag im Namen des Zahlungsempfängers entgegengenommen und diesem verfügbar gemacht wird (Finanztransfergeschäft) nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 ZAG.

 

3. Zustimmung zur Ausführung eines Zahlungsauftrags

In dem Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Handelsunternehmens enthalten sein:

 

  • Ermächtigung der Markant European Payment Services GmbH, Zahlungen vom Konto des Handelsunternehmens einzuziehen und
  • Weisungen an die Bank, die von der Markant European Payment Services GmbH auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

 

Das Mandat ist schriftlich zu erteilen. Das Lastschriftmandat muss Informationen oder Kundenkennungen enthalten, die für die ordnungsgemäße Auslösung oder Ausführung eines Zahlungsauftrags erforderlich sind.

 

4. Widerruf eines Zahlungsauftrags

Das Lastschriftmandat kann vom Handelsunternehmen durch Erklärung gegenüber der Markant European Payment Services GmbH oder der Bank des Handelsunternehmens – schriftlich – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind.

 

5. Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.

 

6. Außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeiten

Für den Zahlungsdienstenutzer besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank zu wenden:

Deutsche Bundesbank
-Schlichtungsstelle-
Wilhelm-Epstein-Straße 14
60431 Frankfurt am Main

Weitere Informationen über die Schlichtungsstelle und das Schlichtungsverfahren erhalten Sie unter: www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle

 

7. Ferner besteht für den Zahlungsdienstenutzer die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Verstöße des Zahlungsinstituts gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.
In der Beschwerde sollen der Sachverhalt sowie der Beschwerdegrund angeben werden.

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